Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unseren Geschäften liegen vorbehaltlich anderer Vereinbarungen - nachfolgende (AGB) zugrunde.

§ 1 Maklerprovision
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Kaufvertrages haben wir gegenüber dem Käufer Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision. Im Speziellen wird diese Maklerprovision frei verhandelt und schriftlich vereinbart. Im Allgemeinen haben wir gegenüber dem Käufer Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision von 6,96 % aus dem Gesamtkaufpreis (incl. 19% MWSt). Bei Mietverträgen beträgt die vom Mieter zu zahlende Provision das 2,32-fache der Monatsmiete (incl. 19% MWSt). Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder aber ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag (in der Regel Kaufvertrag oder Mietvertrag) zustande gekommen ist. Die Maklerprovision ist mit Wirksamkeit des Vertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) zur Zahlung fällig. Andere Provisionssätze und Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind.

§ 2 Tätigkeit für den jeweils anderen Vertragsteil (Doppeltätigkeit)
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer entgeltlich tätig werden.

§ 3 Schadenersatz
Alle Angebote sind streng vertraulich und nur für den Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Interessenten Kenntnis von den Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande, verspricht der Interessent - als Schadenersatz- die Zahlung der vollen unter § 1 vereinbarten Provision.

§ 4 Haftung
Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Im Übrigen ist unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Die Abtretung von Schadenersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen.

§ 5 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bitterfeld, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.

§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dise gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

MANZ-Immobilien Stand: 01.01.2011